Statuten
KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1
- Der FC Kaiseraugst wurde am 1. Januar 2005 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
- Der FC Kaiseraugst bezweckt die Ausübung des Fussballsports unter Wahrung des Fairplay-Gedankens sowie die Pflege der Kameradschaft.
- Sein Sitz befindet sich in 4303 Kaiseraugst.
- Der FC Kaiseraugst ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen politischer, religiöser und ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder Rasse ab.
- Das Vereinsjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.
- Die Vereinsfarben sind Orange/Schwarz.
- In begrifflicher Hinsicht gilt die weibliche Form im Nachfolgenden als von der männlichen Form miterfasst.
Art. 2
- Der FC Kaiseraugst ist Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und des Fuss-ballverbandes Region Nordwestschweiz.
- Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des SFV und des Regionalverbandes Nordwestschweiz sind für den FC Kaiseraugst sowie seine Mitglieder, Spieler und Funk-tionäre verbindlich.
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